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Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hiervon ausgenommen ist SRF Schweizer Radio Fernsehen, das über eigene Ombudsstellen verfügt.
Eine Liste der beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Radio- und Fernsehveranstalter finden sie [hier].