Werbe-Konditionen

TopSpots: Werbung am besten Sendeplatz mit einem Sechs-Sekunden-Spot zu Beginn und am Ende jeder Sendung während eines Jahres (März-Februar) zu Fr. 3500.- (exkl. Mwst.)
Werbung:
Spotlänge: Kosten pro Sekunde bzw. Pauschale pro Sende-Woche (84 Ausstrahlungen Samstag-Freitag) zuzüglich Mwst.
Werbespot:

 

Sekundenpreis pro Woche exkl. Mwst.:
(Einschaltung ohne Produktion)
06 – 60 Sekunden Fr. 15.-
Publi-Reportage: Pauschalpreis pro Woche exkl. Mwst.:
31 – 60 Sekunden Fr. 550.-
61 – 90 Sekunden Fr. 800.-
91 – 120 Sekunden Fr. 1000.-
121 – 300 Sekunden Fr. 1500.-

Vorlagematerial:
Digital via Transfer, CD-Rom oder USB-Speicher – geliefert mind. eine Woche vor dem ersten Sendetermin an LOLY!


Sendegebiet:
Wir senden in neun Gemeinden der Kabelnetze Lyss und Aarberg, im Kabelnetz Evard und bei Swisscom TV. Weitere Informationen. Die Zuschauerquote lässt sich derzeit aus technischen bzw. finanziellen Gründen nicht ermitteln.

Interessiert? Nehmen Sie doch [Kontakt] mit uns auf !

Unsere erfahrenen [Werbeproduzenten] stehen Ihnen gerne für eine Produktion zur Verfügung.

LOLY Werbung

Werbespots können in einer Länge von mindestens 6 Sekunden bis maximal 9 Minuten gebucht werden. Spots werden immer für mindestens eine Woche (in der Regel 84 Ausstrahlungen) gebucht. Während der Sommerpause des LOLY (Sommer-Schulferien, Gemeinde Lyss) wird ein differenziertes Programm ausgestrahlt, Werbespotbuchungen sind möglich zu einem speziellen, reduzierten Tarif.

Werbeverbote gemäss RTVV

  • religiöse und politische Werbung
  • Werbung für Heilmittel, bei denen gemäss heilmittelrechtlichen Bestimmungen Publikumswerbung nicht zugelassen ist, (Nach Art. 23 Abs. 1 AWV müssen Werbung für Arzneimittel der Abgabekategorien C und D im Radio, am Fernsehen und im Kino sowie Publikumswerbung nach Art. 15 Bst. a und c für Analgetika, Schlafmittel und Sedativa, Laxantia sowie für Anorexika dem Institut vor dem Erscheinen zur Bewilligung vorgelegt werden. Die detaillierten Werbebestimmungen sind erhältlich bei: Swissmedic, Hallerstrasse 7, PF, 3000 Bern 9, 058 462 02 11, www.swissmedic.ch)
  • unwahre, irreführende oder unlauterem Wettbewerb gleichkommende Werbung
  • Werbung, die sich die natürliche Leichtgläubigkeit der Kinder oder den Mangel an Erfahrung bei Jugendlichen zunutze macht oder ihr Anhänglichkeitsgefühl missbraucht
  • unterschwellige Werbung
  • Schleichwerbung, insbesondere die gegen Entgelt vorgenommene Darstellung werbenden Charakters von Waren und Dienstleistungen ausserhalb des regulären Werbefensters
  • Werbung für Alkohol und Tabak sind unter Umständen möglich

Werbung für gemeinnützige Organisationen

Von der ZEWO (Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen, Zürich, www.zewo.ch) anerkannte Wohlfahrtsunternehmen erhalten mindestens 50 % Rabatt auf die normalen Einschaltkosten. Bei allen anderen Organisationen prüft der LOLY-Vorstand die Gemeinnützigkeit und entscheidet über allfällige Rabatte.

SUISA Gebühren

Die SUISA (Schweiz. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) verlangt für die Verwendung von Musik in Werbespots eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung von 1 % bis 4.5 % des Einschaltpreises ist abhängig vom Musikanteil im Werbespot. Für die Abklärung und Abgeltung von SUISA-Gebühren ist der Auftraggeber verantwortlich. Die detaillierten Bestimmungen und Antragsformulare sind erhältlich bei: SUISA, Bellariastrasse 82, PF782, 8038 Zürich oder online auf www.suisa.ch.

Geschäftsbedingungen

Bei Sendepannen wird die Ausstrahlung bei nächster Gelegenheit nachgeholt. Ein weiterer Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Buchungen von Werbezeit sind grundsätzlich Fixbuchungen. Bei Annullierungen werden grundsätzlich 10 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt; für Annullierungen 14 bis 7 Tage vor der ersten Ausstrahlung: 50 % der Vertragssumme und ab 6 oder weniger Tage 100 % der Vertragssumme. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht garantiert. Die Produktion des Werbespots ist Sache des Werbeauftraggebers. Die LOLY-Werbeabteilung stellt gerne eine Liste von Produzenten in der Region zur Verfügung. Das ditigalisierte Sendematerial muss mindestens 1 Woche vor der ersten Ausstrahlung im Besitz der LOLY Werbeabteilung sein. Für zu spät geliefertes oder fehlerhaftes Sendematerial haftet der Auftraggeber. Für den Inhalt, die rechtliche Zulässigkeit und die technische Qualität der Werbespots ist ausschliesslich der Werbeauftraggeber verantwortlich. LOLY kann Werbung ohne Angabe von Gründen ablehnen. LOLY behält sich vor, Werbefilme nach erfolgter Erstausstrahlung Dritten zugänglich zu machen. Die Fakturierung erfolgt in Schweizer Franken. Kommissionen, Vermittlungsgebühren und Skonti werden nicht entrichtet.
Der vereinbarte Werbebetrag muss spätestens 1 Woche vor der ersten Ausstrahlung an LOLY überwiesen sein. Bei verspäteter Zahlung verzögert sich die Ausstrahlung des Werbespots entsprechend.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Werbe-Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarberg.