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Interessiert? Nehmen Sie doch [Kontakt] mit uns auf !
Unsere erfahrenen [Werbeproduzenten] stehen Ihnen gerne für eine Produktion zur Verfügung.
Werbespots können in einer Länge von mindestens 6 Sekunden bis maximal 9 Minuten gebucht werden. Spots werden immer für mindestens eine Woche (in der Regel 84 Ausstrahlungen) gebucht. Während der Sommerpause des LOLY (Sommer-Schulferien, Gemeinde Lyss) wird ein differenziertes Programm ausgestrahlt, Werbespotbuchungen sind möglich zu einem speziellen, reduzierten Tarif.
Von der ZEWO (Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen, Zürich, www.zewo.ch) anerkannte Wohlfahrtsunternehmen erhalten mindestens 50 % Rabatt auf die normalen Einschaltkosten. Bei allen anderen Organisationen prüft der LOLY-Vorstand die Gemeinnützigkeit und entscheidet über allfällige Rabatte.
Die SUISA (Schweiz. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) verlangt für die Verwendung von Musik in Werbespots eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung von 1 % bis 4.5 % des Einschaltpreises ist abhängig vom Musikanteil im Werbespot. Für die Abklärung und Abgeltung von SUISA-Gebühren ist der Auftraggeber verantwortlich. Die detaillierten Bestimmungen und Antragsformulare sind erhältlich bei: SUISA, Bellariastrasse 82, PF782, 8038 Zürich oder online auf www.suisa.ch.
Bei Sendepannen wird die Ausstrahlung bei nächster Gelegenheit nachgeholt. Ein weiterer Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Buchungen von Werbezeit sind grundsätzlich Fixbuchungen. Bei Annullierungen werden grundsätzlich 10 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt; für Annullierungen 14 bis 7 Tage vor der ersten Ausstrahlung: 50 % der Vertragssumme und ab 6 oder weniger Tage 100 % der Vertragssumme. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht garantiert. Die Produktion des Werbespots ist Sache des Werbeauftraggebers. Die LOLY-Werbeabteilung stellt gerne eine Liste von Produzenten in der Region zur Verfügung. Das ditigalisierte Sendematerial muss mindestens 1 Woche vor der ersten Ausstrahlung im Besitz der LOLY Werbeabteilung sein. Für zu spät geliefertes oder fehlerhaftes Sendematerial haftet der Auftraggeber. Für den Inhalt, die rechtliche Zulässigkeit und die technische Qualität der Werbespots ist ausschliesslich der Werbeauftraggeber verantwortlich. LOLY kann Werbung ohne Angabe von Gründen ablehnen. LOLY behält sich vor, Werbefilme nach erfolgter Erstausstrahlung Dritten zugänglich zu machen. Die Fakturierung erfolgt in Schweizer Franken. Kommissionen, Vermittlungsgebühren und Skonti werden nicht entrichtet.
Der vereinbarte Werbebetrag muss spätestens 1 Woche vor der ersten Ausstrahlung an LOLY überwiesen sein. Bei verspäteter Zahlung verzögert sich die Ausstrahlung des Werbespots entsprechend.
Für Streitigkeiten aus dem Werbe-Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarberg.